Zusammenfassung des Förderprogramms
- Antragsberechtigt: alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Fördergegenstand: Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von mind. 50 kW
- Förderfähige Ausgaben: Investitionen für die Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausrüstung sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten.
- Höhe der Förderung: für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 %.
- Zu beachten: Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen
- Antragstellung: ab sofort möglich, Details siehe 230913_f-C3-B6rderaufruf-gewerbliche-schnellladeinfrastruktur.pdf (ptj.de)
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